Der Stiftungsrat
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Stiftungsrat Dem Stiftungsrat gehören an: Der Stiftungsrat ist ein Ausschuß des Pfarrgemeinderats. Der Stiftungsrat ist jedoch wesentlich älter als der Pfarrgemeinderat. Während der PGR am 26. Januar 1969 ins Leben gerufen wurde reicht die Gründung des Stiftungsrates auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück, also in die Zeit der Säkularisation.
Gebäude in der Verantwortung der Pfarrgemeinde
Diese Gebäude und Einrichtungen sind immer wieder zu erneuern oder auch zu erweitern. Die Aufgabe der Finanzierung und Verwaltung dieser Tätigkeiten obliegt dem Stiftungsrat. An dieser Stelle sei erwähnt, daß viele dieser Erneuerungen nur mit Hilfe des Patroziniums und gleichzeitigen Dorffestes möglich waren und sind. Ein Teil des Gewinnes wird immer wieder in diese Einrichtungen investiert. Es fing bereits im Juni 1970 mit einem Basar zur Finanzierung des Kindergartens an. Bis heute ziehen sich die Verwendungen des Dorffestgewinnes wie ein roter Faden durch die Gestaltung der kirchlichen Einrichtungen:
Aus der Satzung der Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg
Das Nähere über die Aufgaben, die Zusammensetzung und ie Arbeitsweise des Stiftungsrates bestimmt die Ordnung über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Erzbistum Feiburg (Kirchliche Vermögensverwaltung KVO). |




